Bekanntgabe betreffend die Amnestie politisch Verurteilter - Maueranschlag
- Einblattdruck
- Friedrich Wilhelm IV.; Preußen; König (Autor); Deckersche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei Berlin (Druck)
- Berlin (Stadt)
- 20.03.1848
Amnestieerlass
von König Friedrich Wilhelm IV. vom 20. März 1848
Diese Proklamation am zweiten Tag nach den Barrikadenkämpfen vom 18. März ist nach seiner ersten Proklamation vom 19. März ein weiterer taktischer Schachzug von Friedrich Wilhelm IV., um die eigene Haut zu retten.
Der König hat das Schicksal des vom Pariser Volk im Februar entmachteten und vertriebenen „Bürgerkönigs“ Louis-Philippe vor Augen, ebenso die Flucht des ehemals so mächtigen österreichischen Fürsten von Metternich aus Wien. Vermutlich auf Empfehlung seiner Berater macht Friedrich Wilhelm weitere Zugeständnisse und erlässt politischen Gefangenen ihre Strafe. Davon profitieren insbesondere polnische Freiheitskämpfer um Ludvik Mieroslawski, die wegen „Hochverrats“ zum Tode bzw. langen Haftstrafen verurteilt wurden und nun im neuen Zellengefängnis in Berlin-Moabit einsitzen – 1846 ist ihr Aufstand gegen die preußische Herrschaft in der mehrheitlich polnischen Provinz Posen gescheitert. Jubelnde Berliner*innen bereiten den Freigelassenen einen Triumphzug ins Stadtzentrum.
Seine Amnestie stellt Friedrich Wilhelm als eine großzügige Geste des Vergessens und Vergebens dar. Damit drückt er indirekt den Vorwurf aus, das revoltierende Volk habe sich gegen ihn schuldig gemacht. Der König will ein schlechtes Gewissen erzeugen.